Zugang zu medizinischem Cannabis in Deutschland (Post-CanG)
Um in Deutschland für eine Behandlung mit medizinischem Cannabis in Frage zu kommen, müssen Patienten eine qualifizierende Erkrankung und ein Rezept von einem zugelassenen Arzt haben. Das Cannabisgesetz (CanG), das am 1. April 2024 in Kraft trat, hat den rechtlichen Rahmen für medizinisches Cannabis erheblich verändert, es aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestrichen und den Verschreibungsprozess vereinfacht. Hier ist ein Überblick über das aktuelle Verfahren:
Qualifizierende Erkrankungen:
Obwohl das CanG keine abschließende Liste von Erkrankungen enthält, kann medizinisches Cannabis in Betracht gezogen werden, wenn Standardbehandlungen zur Behandlung von Symptomen unwirksam oder unzureichend sind. Dies betrifft in der Regel schwere oder chronische Erkrankungen, die die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Beispiele für Erkrankungen, bei denen medizinisches Cannabis in Betracht gezogen werden könnte, sind (aber nicht beschränkt auf):
- Chronische Schmerzsyndrome (z. B. neuropathische Schmerzen, chronische Nicht-Tumorschmerzen)
- Spastik bei Multipler Sklerose
- Chemotherapie-induzierte Übelkeit und Erbrechen (CINV)
- Anorexie und Kachexie im Zusammenhang mit Krebs oder HIV/AIDS
- Therapieresistente Epilepsie
- Tourette-Syndrom
- Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (z. B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
- Palliativversorgung im fortgeschrittenen Stadium terminaler Erkrankungen
Es ist wichtig zu verstehen, dass dies keine abschließende Liste ist. Ärzte können medizinisches Cannabis auch bei anderen Erkrankungen verschreiben, wenn sie dies nach einer gründlichen Untersuchung für medizinisch angemessen halten.
Medizinische Untersuchung durch einen zugelassenen Arzt:
Patienten, die eine Behandlung mit medizinischem Cannabis in Deutschland anstreben, müssen sich einer umfassenden medizinischen Untersuchung durch einen zugelassenen Arzt unterziehen. Diese Untersuchung umfasst:
- Eine gründliche Überprüfung der Krankengeschichte des Patienten.
- Beurteilung der aktuellen Symptome.
- Bewertung der bisherigen Behandlungen und deren Wirksamkeit.
Rezept von jedem zugelassenen Arzt:
Eine wesentliche Änderung durch das CanG ist, dass nun jeder zugelassene Arzt in Deutschland medizinisches Cannabis verschreiben kann. Die bisherige Notwendigkeit einer speziellen Betäubungsmittelrezeptur entfällt. Dies erweitert den Zugang für Patienten, da sie nicht mehr auf Fachärzte mit bestimmten Zulassungen beschränkt sind. Ärzte müssen sich jedoch weiterhin an die berufsrechtlichen Richtlinien halten und bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis die gebotene Sorgfalt walten lassen.
Nutzen-Risiko-Abwägung:
Ärzte müssen weiterhin eine Nutzen-Risiko-Abwägung vor der Verschreibung von medizinischem Cannabis durchführen. Dabei werden die potenziellen Vorteile der Behandlung sorgfältig gegen die potenziellen Risiken und Nebenwirkungen für den einzelnen Patienten abgewogen. Die Entscheidung zur Verschreibung basiert auf den spezifischen Umständen und medizinischen Bedürfnissen des Patienten.